Unsere Sachverständigen fertigen psychologische, nervenfachärztliche und pädagogische Sachverständigengutachten an – insbesondere für Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Dabei legen wir großen Wert auf interdisziplinäre Zusammenarbeit. Für uns bedeutet das den Einsatz und die adäquate Gewichtung der verschiedenen Fachbereiche, angepasst an die jeweilige Fragestellung. Der Zusammenschluss unserer Fachbereiche ermöglicht uns größtmögliche Flexibilität und Sorgfalt bei der Erarbeitung unserer Expertisen.
Bei Gutachten für Familienrichter:innen (Bezirksgericht) sind wir entsprechend unserer multiprofessionellen Arbeitsweise besonders auf komplexe Fälle spezialisiert. Wir versuchen dabei auch nach Möglichkeit im Sinne einer Konsensfindung zu intervenieren und Lösungen zu finden.
In manchen Fällen, und wenn dies vom Gericht gewünscht ist, werden wir im Sinne eines Case Managements tätig. Dabei versuchen wir unter Einbeziehung relevanter Personen konstruktive Interventionen zu setzen.
Die Gutachten beinhalten Feststellungen zur Zeugentüchtigkeit bzw. Aussagefähigkeit von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Personen. Untersucht wird auch die Genese von Zeugenangaben und es findet eine Qualitätsprüfung der Angaben statt.
Es werden Gutachten zu strafrechtlich relevanten Fragestellungen im Auftrag von Richter:innen und Staatsanwält:innen erstellt. Besonders im Bereich jugendlicher Straftäter:innen liefert die pädagogische Expertise unseres multiprofessionellen Teams einen wesentlichen Beitrag, sodass wir hinsichtlich Prognosegutachten besondere Expertise betreffend §§6 und 7 JGG sowie §50f StGB aufweisen.
In multiprofessioneller Zusammenarbeit werden Gutachten im Bereich der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit erstellt. Dabei wird das psychische Leistungskalkül Betroffener exploriert. Unser Team verfügt über Erfahrung und Expertise in der Anwendung des Fähigkeitsprofils MELBA© und dem Diagnostikinstrumentarium IDA©.
Wir erstellen Gutachten darüber, ob aufgrund einer psychischen Störung gegebenenfalls Einschränkungen der Entscheidungsfähigkeit einer Person vorliegen, die es ihr unmöglich macht, alle oder einzelne Angelegenheiten selbstständig zu erledigen. Eine umfassende psychometrische Testung kann aufgrund unserer multiprofessionellen Zusammenarbeit rasch erfolgen.
Neben Gutachten zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen im Hinblick auf das Heimaufenthaltsgesetz werden auch diesbezügliche Beratungstätigkeiten für Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Sonderschulen und Integrationsklassen interdisziplinär angeboten.
Wir erstellen Gutachten zu diversen privatrechtlichen Fragestellungen, dies umfasst unter anderem die Erhebung der Testierfähigkeit im Rahmen von Verlassenschaftssachen.
Unser Team verfügt auch über Expertise in der Erstellung von Schmerzkatalogen im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen sowie in der Evaluierung psychischer Schmerzen und Alterationen.
Unsere Partner:innen verfügen über langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Familien, Kindern und Jugendlichen und stehen mit ihrer Expertise gerne für Beratungen bei verschiedenen Fragestellungen zur Verfügung.
Wir bieten neben psychologischer und pädagogischer Eltern- und Erziehungsberatungen auch Expertisen zu sämtlichen schulischen Fragestellungen an.
Unser Team besteht aus vielen, langjährig erfahrenen Expert:innen der gerichtlichen Gutachterei. Kontaktieren Sie einzelne Personen direkt, oder melden Sie sich bei unserem Büro.
Durch die Multiprofessionalität unseres Teams ist es möglich, dass Expert:innen unterschiedlicher Fachgebiete an Aufträgen mitwirken und diese gemeinsam rasch erledigt werden.
Dabei fließen in unsere Arbeit die neusten wissenschaftliche Erkenntnisse ein. Hierfür pflegen wir auch einen regen Austausch mit Dr. Salzgebers Gesellschaft wissenschaftlicher Gerichts- und Rechtspsychologie in München und nehmen regelmäßig an Tagungen und Fortbildungen teil.
Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit telefonisch oder per E-Mail.
Für den direkten Kontakt mit einer bestimmten Person unserer Kooperation, besuchen Sie bitte unsere Teamseite.